Vertrag über die Auftragsverarbeitung RankMeister (Selbstanmeldung)
Fassung AVV-S-1.0 · Stand 15.10.2026
zwischen dem Auftraggeber laut Bestellung, mit Firma und Anschrift wie bei der Registrierung angegeben (Verantwortlicher), und Oliver Leifken, handelnd unter LEIFKEN AI, Marke RankMeister, Rudolf-Harbig-Straße 65a, 48301 Nottuln (Auftragsverarbeiter)
zum RankMeister-Vertrag, den der Verantwortliche über die Selbstanmeldung auf app.rankmeister.ai geschlossen hat, bestehend aus der Bestellung, der Leistungsbeschreibung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen RankMeister (Selbstanmeldung) (Hauptvertrag; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Folgenden „AGB“).
Der Vertrag besteht aus drei Teilen: Teil 1 Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, Teil 2 Ergänzende Vereinbarungen, Teil 3 Anhänge I bis IV. Er wird elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO): Der Verantwortliche stimmt ihm bei der Registrierung zu, er wird mit dem Abschluss des Hauptvertrags wirksam.
Teil 1 · Standardvertragsklauseln
Wortlaut nach dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 (ABl. L 199 vom 07.06.2021, S. 18). Gewählt sind: Klausel 1 Option 1 (DSGVO), keine Kopplungsklausel (Klausel 5), Klausel 7.7 Option 2 (allgemeine schriftliche Genehmigung, Frist 4 Wochen), in den Klauseln 8 und 9 jeweils Option 1.
Abschnitt I
Klausel 1 · Zweck und Anwendungsbereich
a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.
Klausel 2 · Unabänderbarkeit der Klauseln
a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
Klausel 3 · Auslegung
a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.
c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Klausel 4 · Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Klausel 5 · Kopplungsklausel
Nicht vereinbart.
Abschnitt II · Pflichten der Parteien
Klausel 6 · Beschreibung der Verarbeitung
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
Klausel 7 · Pflichten der Parteien
7.1. Weisungen
a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2. Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4. Sicherheit der Verarbeitung
a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5. Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
a) ALLGEMEINE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG: Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 4 Wochen im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche, im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist, das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
7.8. Internationale Datenübermittlungen
a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
Klausel 8 · Unterstützung des Verantwortlichen
a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
- Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
- Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
- Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
- Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Klausel 9 · Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
- die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
- die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.
Abschnitt III · Schlussbestimmungen
Klausel 10 · Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche, unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725, den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
- der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
- der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
- der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.
Teil 2 · Ergänzende Vereinbarungen
Die folgenden Regeln ergänzen die Klauseln im Sinne von Klausel 2 Buchstabe b. Bei einem Widerspruch gehen die Klauseln vor (Klausel 4).
§ 1 Verhältnis zum Hauptvertrag, Laufzeit
(1) Dieser Vertrag gilt, solange der Auftragsverarbeiter im Rahmen des Hauptvertrags personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Er endet mit dem Hauptvertrag; die Pflichten aus Klausel 10 Buchstabe d bleiben bis zur Löschung bestehen.
(2) In datenschutzrechtlichen Fragen geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag vor.
§ 2 Weisungen
(1) Dokumentierte Weisungen im Sinne von Klausel 7.1 sind der Hauptvertrag mit Leistungsbeschreibung, die Freigaben im Portal und Weisungen in Textform.
(2) Weisungsberechtigt sind die Person, die den Hauptvertrag bei der Registrierung geschlossen hat, und weitere Personen, die der Verantwortliche im Portal oder in Textform als weisungsberechtigt benennt. Änderungen teilt der Verantwortliche in Textform mit.
§ 3 Unterauftragsverarbeiter, Drittländer
(1) Die vereinbarte Liste im Sinne von Klausel 7.7 Buchstabe a ist Anhang IV.
(2) Die Mitteilung nach Klausel 7.7 Buchstabe a erfolgt per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse des Verantwortlichen (Vertragsadresse) und im Portal. Einwände erhebt der Verantwortliche in Textform; er soll sie begründen. Solange ein Einwand besteht, setzt der Auftragsverarbeiter den betreffenden Unterauftragsverarbeiter für den Verantwortlichen nicht ein. Kann er die Leistung ohne ihn nicht erbringen, kann jede Partei den Hauptvertrag zu dem Tag kündigen, an dem die Änderung wirksam werden soll.
(3) Die in Anhang IV genannten Übermittlungen in Drittländer mit der dort genannten Grundlage nach Kapitel V DSGVO gelten als dokumentierte Weisung im Sinne von Klausel 7.8 Buchstabe a.
§ 4 Ort der Verarbeitung, Fernzugriff
Die Server des Auftragsverarbeiters stehen in Deutschland. Der Auftragsverarbeiter greift auch aus seinen Arbeitsräumen und von mobilen Arbeitsplätzen auf die Daten zu, ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen und mit den Maßnahmen aus Anhang III.
§ 5 Meldefrist
„Unverzüglich“ im Sinne von Klausel 9.2 bedeutet eine erste Meldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden, nachdem dem Auftragsverarbeiter die Verletzung bekannt wurde.
§ 6 Nachweise und Prüfungen
(1) Den Nachweis nach Klausel 7.6 Buchstabe c erbringt der Auftragsverarbeiter zunächst durch eine aktuelle Selbstauskunft zu Anhang III und durch Nachweise seiner Unterauftragsverarbeiter.
(2) Inspektionen nach Klausel 7.6 Buchstabe d werden in der Regel mindestens 2 Wochen vorher angekündigt, finden zu üblichen Geschäftszeiten statt und gewähren keinen Einblick in Daten anderer Kunden. Ist der Anlass ein konkreter Verdacht auf einen Verstoß, genügt eine kürzere Frist.
(3) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten einer Prüfung.
§ 7 Löschung und Rückgabe
(1) Vor Vertragsende bietet der Auftragsverarbeiter einen Export der Daten an (PDF und JSON). Wählt der Verantwortliche nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die Rückgabe, gilt die Löschung als gewählt.
(2) Fristen:
| Daten | Frist |
|---|---|
| Daten im Motor (Messwerte, Vorschläge, Änderungen, Freigabeprotokolle, Kundenkontext, Dateien) | Löschung 30 Tage nach Vertragsende |
| Umami-Rohdaten | laufend nach der Frist aus der Datenschutzerklärung des Verantwortlichen, Standard 12 Monate; alle Rohdaten 30 Tage nach Vertragsende |
| Projekt der Website im Prüfwerkzeug | Löschung 30 Tage nach Vertragsende |
| Kontakt- und Vertragsdaten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht | Sperrung, Löschung nach Ablauf der Pflicht |
| Sicherungskopien | laufen nach ihrer Frist aus, spätestens nach 90 Tagen; bis dahin sind sie verschlüsselt, werden nicht verwendet und unterliegen diesem Vertrag |
(3) Zusammengefasste Kennzahlen ohne Personenbezug und ohne Bezug zum Verantwortlichen (AGB § 13 Abs. 5) sind keine personenbezogenen Daten und von der Löschung nicht erfasst.
(4) Der Auftragsverarbeiter erinnert den Verantwortlichen in Textform daran, die Freigabe-Adresse aus Search Console, Unternehmensprofil und, falls genutzt, Google Analytics zu entfernen und das Plugin zu deinstallieren.
§ 8 Haftung
Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien gilt die Haftungsregel des Hauptvertrags (AGB § 14), soweit die Klauseln nichts anderes bestimmen. Klausel 7.7 Buchstabe d bleibt unberührt.
§ 9 Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftragsverarbeiters für Datenschutz ist Oliver Leifken, oliver@leifken.ai. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, weil keine Pflicht dazu besteht (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG). Ansprechpartner des Verantwortlichen ist die bei der Registrierung angegebene Person mit ihrer E-Mail-Adresse. Hat der Verantwortliche einen Datenschutzbeauftragten bestellt, teilt er dessen Namen und Kontakt in Textform mit.
§ 10 Kirchliche Stellen
Unterliegt der Verantwortliche dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) oder dem EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Zusatzvereinbarung, die dieses Recht einbezieht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Textform. Anhang IV aktualisiert der Auftragsverarbeiter nach § 3.
(2) Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Hauptvertrag.
Teil 3 · Anhänge
Anhang I · Liste der Parteien
Verantwortlicher: der Auftraggeber laut Bestellung, mit Firma und Anschrift wie bei der Registrierung angegeben. Kontaktperson: die bei der Registrierung angegebene Person mit Name und E-Mail-Adresse. Datenschutzbeauftragter: wie vom Verantwortlichen mitgeteilt (Teil 2 § 9). Zustimmung: online bei der Registrierung auf app.rankmeister.ai durch die registrierende Person; Zeitpunkt und zugestimmte Fassung hält der Auftragsverarbeiter im Vertragsnachweis fest.
Auftragsverarbeiter: Oliver Leifken, handelnd unter LEIFKEN AI, Marke RankMeister, Rudolf-Harbig-Straße 65a, 48301 Nottuln. Kontaktperson: Oliver Leifken, Inhaber, oliver@leifken.ai. Datenschutzbeauftragter: keiner (nicht verpflichtet). Zustimmung: mit Bereitstellung dieses Vertrags in der Registrierung.
Anhang II · Beschreibung der Verarbeitung
Kategorien betroffener Personen
- Besucher der Website des Verantwortlichen
- Personen, die bei Google Bewertungen über den Verantwortlichen abgeben
- auf der Website und im Unternehmensprofil genannte Personen: Inhaber, Beschäftigte, Autoren, Referenzkunden
- Ansprechpartner und Beschäftigte des Verantwortlichen, die das Portal nutzen
- Kunden des Verantwortlichen, soweit sie in Beiträgen, Fotos oder Projektberichten vorkommen (Pakete Wachsend und Führend)
Kategorien personenbezogener Daten
| Kategorie | Quelle |
|---|---|
| Suchanfragen, Klicks, Impressionen und Seitenwerte; von Google zusammengefasst, seltene Suchanfragen filtert Google heraus | Google Search Console |
| Nutzungsdaten der Besucher: aufgerufene Seiten, Herkunftsseite, Gerätetyp, Browser, Betriebssystem, Bildschirmgröße, Sprache, Land, Ereignisse wie „Formular abgeschickt“; keine vollständige IP-Adresse, regelmäßig wechselnde Sitzungskennung | Umami, falls vereinbart; Google Analytics 4, falls vorhanden und freigegeben |
| Bewertungen: Name oder Pseudonym des Verfassers, Text, Sterne, Datum, Antworten | Google-Unternehmensprofil (öffentlich; nach Einladung auch Verwaltungsdaten) |
| Namen, Funktionen und Bilder von Personen auf der Website | Website, Plugin, Repository |
| Kontaktdaten der Ansprechpartner (Name, E-Mail, Telefon, Funktion) und Freigabeprotokoll (wer, wann, welche Fassung) | Registrierung, Portal |
| Angaben aus Fragebogen und hochgeladenen Dateien | Verantwortlicher |
Sensible Daten: Werden nicht gezielt verarbeitet. Kunden aus Heilberufen nimmt der Auftragsverarbeiter derzeit nicht an (AGB § 8 Abs. 3). Bewertungstexte können im Einzelfall trotzdem Gesundheitsangaben enthalten. Garantien: keine Auswertung solcher Angaben, keine Verwendung in Vorschlägen oder Beiträgen; Bewertungstexte gehen nur zur Erstellung von Überblicken und Antwortentwürfen an die in Anhang IV genannten KI-Dienste.
Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Abgleichen, Auswerten, Verändern von Inhalten der Website nach Freigabe, Übermitteln an Unterauftragsverarbeiter nach Anhang IV, Löschen.
Zwecke: Leistung RankMeister nach dem Hauptvertrag: Website und Sichtbarkeit messen, Lücken erkennen, Vorschläge und Beiträge erstellen, freigegebene Änderungen einspielen und zurücknehmen, Wirkung messen, Berichte erstellen, Freigaben protokollieren, mit dem Verantwortlichen kommunizieren; Anonymisierung von Messwerten für zusammengefasste Auswertungen nach AGB § 13 Abs. 5.
Dauer: Laufzeit des Hauptvertrags, danach bis zur Löschung nach Teil 2 § 7.
Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter: Gegenstand, Art und Dauer stehen in Anhang IV. Die Dauer entspricht jeweils der Dauer dieses Vertrags.
Anhang III · Technische und organisatorische Maßnahmen
Stand 22.09.2026. Der Auftragsverarbeiter prüft diese Maßnahmen mindestens jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung gegen den tatsächlichen Betrieb.
| Bereich | Maßnahme |
|---|---|
| Pseudonymisierung und Verschlüsselung | TLS für jede Übertragung; gespeicherte Zugangsdaten, Tokens und Schlüssel verschlüsselt; Umami ohne vollständige IP-Adresse, Sitzungskennung wechselt regelmäßig; verschlüsselte Endgeräte |
| Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit | Server nur per SSH mit Schlüssel erreichbar; nach außen offen nur die Ports 22, 80 und 443; interne Verwaltungsoberflächen hinter einer Anmeldung mit Zulassungsliste; Änderungspakete an das Plugin sind signiert (Ed25519) und werden vor der Anwendung geprüft; Aufrufe zwischen den Systemen mit HMAC signiert; Kopplungscodes 15 Minuten gültig; Dienstwächter prüfen alle 5 Minuten |
| Wiederherstellung | tägliche Datenbanksicherung, tägliche verschlüsselte Sicherung auf externen Speicher, monatlicher Test der Wiederherstellung |
| Überprüfung der Wirksamkeit | monatliche Prüfung der Anmeldungen am Google-Konto der Freigabe-Adresse und der damit verbundenen Kunden-Properties; Entfernen von Zugriffen beendeter Verträge; Prüfung dieser Liste mindestens jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung |
| Identifizierung und Autorisierung | Portal mit Rollen (Inhaber, Mitarbeiter, Agentur); jeder Kunde sieht nur seine Firma und seine Websites; Mandantentrennung im Motor; eigener Schlüssel je aufrufendem System; Freigabe-Adresse oliver@leifken.ai: Google-Konto des Auftragsverarbeiters mit Zwei-Faktor-Schutz, das auch für andere Aufgaben des Auftragsverarbeiters genutzt wird; Zugriffe monatlich geprüft; Zwei-Faktor-Anmeldung bei allen kritischen Diensten |
| Schutz bei der Übermittlung | TLS; keine Übermittlung von Kundendaten per unverschlüsselter E-Mail-Anlage |
| Schutz bei der Speicherung | Daten nur auf Servern in Deutschland; Zugangsdaten verschlüsselt; Sicherungen verschlüsselt |
| Physische Sicherheit | Rechenzentren des Hosters mit dessen Zutrittskontrolle; keine Server in Büro- oder Wohnräumen; Endgeräte verschlüsselt und mit Bildschirmsperre |
| Protokollierung | Protokoll jeder Freigabe (Person, Zeit, Fassung), jeder Änderung und jeder Rücknahme; Aufrufer je Ereignis |
| Systemkonfiguration | Standardkonfiguration je Dienst dokumentiert; Plugin nur mit fester Liste erlaubter Änderungsarten; Updates des Betriebssystems regelmäßig |
| Interne Governance | Auftragsverarbeiter ist Einzelunternehmer; Dritte mit Zugriff nur nach Verpflichtung auf Vertraulichkeit und Aufnahme in Anhang IV |
| Zertifizierung | keine eigene Zertifizierung; Hoster nach eigenen Nachweisen |
| Datenminimierung | vor Abschluss dieses Vertrags nur öffentlich zugängliche Daten; Search Console standardmäßig nur mit Berechtigung „Eingeschränkt“; Umami ohne Cookies; an KI-Dienste nur die für den Vorschlag nötigen Inhalte |
| Datenqualität | Werte werden mit Quelle und Zeitpunkt gespeichert; Änderungen gelten erst als live, wenn sie im ausgelieferten HTML stehen |
| Begrenzte Speicherung | Löschjob je Website für Umami; Löschfristen nach Teil 2 § 7 |
| Rechenschaft | Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten als Auftragsverarbeiter (Art. 30 Abs. 2 DSGVO) |
| Übertragbarkeit und Löschung | Export als PDF und JSON; Löschung mit Nachweis auf Verlangen |
| Unterstützung des Verantwortlichen (Klausel 8 und 9.2) | Anfragen betroffener Personen leitet der Auftragsverarbeiter innerhalb von 2 Werktagen weiter; Meldung von Verletzungen nach Teil 2 § 5 mit den Angaben aus Klausel 9.2 an die Vertragsadresse des Verantwortlichen |
Anhang IV · Liste der Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Gegenstand und Art der Verarbeitung | Ort, Grundlage nach Kapitel V DSGVO |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen | Server und Speicher für Motor, Portal, Umami, PostMeister und Sicherungen; alle Datenkategorien | Deutschland; kein Drittland |
| Anthropic Ireland, Limited, Dublin, Irland | KI-Sprachmodell im Motor und in PostMeister: erstellt Vorschläge, Analysen, Antwortentwürfe und Beiträge aus Website-Inhalten, Kundenkontext und Bewertungstexten | Irland (EU); Weiterübermittlung an Anthropic PBC (USA) auf Grundlage der Standardvertragsklauseln Modul 3 im Data Processing Addendum von Anthropic |
| OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland | KI-Modelle in PostMeister: Texte und Bilder für Beiträge aus Themen, Kundenangaben und hochgeladenen Dateien (Pakete Wachsend und Führend) | Irland (EU); Weiterübermittlung in die USA nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag von OpenAI auf Grundlage der Standardvertragsklauseln |
| Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland | KI-Modelle in PostMeister: Texte und Bilder für Beiträge (Pakete Wachsend und Führend) | Irland (EU); Weiterübermittlung in die USA nach dem Vertrag von Google auf Grundlage der Standardvertragsklauseln |
| OpenRouter, Inc., Delaware, USA | Vermittlung von KI-Anfragen an Modellanbieter in PostMeister (Pakete Wachsend und Führend) | USA; Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO |
| Google Ireland Limited (Google Workspace) | E-Mail-Postfach oliver@leifken.ai: Berichte, Freigabehinweise, Anfragen und Rückfragen mit Kontaktdaten und Inhalten | Irland (EU); Weiterübermittlung nach dem Workspace-Vertrag von Google |
| Resend, Betreiber des gleichnamigen E-Mail-Versanddienstes | Versand von E-Mails: Einladungen, Berichte, Freigabehinweise; Kontaktdaten und Inhalt der E-Mail | USA; Angemessenheitsbeschluss EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) und Standardvertragsklauseln im DPA von Resend |
| DataForSEO OÜ, Vesivärava tn 50-201, Tallinn, Estland | Abfrage von Suchergebnissen, Rängen, Suchvolumen, Profil- und Bewertungsdaten; übermittelt werden Domain, Suchbegriffe, Firmenname | Estland (EU) |
Keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters sind:
- Die Google-Dienste des Verantwortlichen (Search Console, Unternehmensprofil, Google Analytics 4): Der Verantwortliche nutzt diese Dienste auf Grundlage seines eigenen Vertrags mit Google und erteilt dem Auftragsverarbeiter dort selbst eine Berechtigung.
- GitHub oder ein anderer Code-Hoster des Verantwortlichen: Das Repository gehört dem Verantwortlichen; der Auftragsverarbeiter erhält dort nur Zugriff.
- PostMeister selbst: ein eigener Dienst des Auftragsverarbeiters auf Servern von Hetzner in Deutschland. Die dort eingesetzten Unterauftragsverarbeiter stehen in dieser Liste.
