Allgemeine Geschäftsbedingungen RankMeister (Selbstanmeldung)
Fassung AGB-S-1.0 · Stand 15.10.2026
Anbieter: Oliver Leifken, handelnd unter LEIFKEN AI · Rudolf-Harbig-Straße 65a, 48301 Nottuln · USt-IdNr. DE441580131 · E-Mail oliver@leifken.ai · Marke RankMeister
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über RankMeister, die über die Selbstanmeldung auf app.rankmeister.ai geschlossen werden. Abschnitt I regelt Bestellung, Preise und Zahlung. Abschnitt II enthält die allgemeinen Bestimmungen (§§ 1 bis 20).
Abschnitt I · Bestellung über die Selbstanmeldung
S1 Anbieter, Kunden, Vertragsbestandteile
(1) Vertragspartner des Auftraggebers ist Oliver Leifken, handelnd unter LEIFKEN AI, Rudolf-Harbig-Straße 65a, 48301 Nottuln (Auftragnehmer). RankMeister ist eine Marke des Auftragnehmers.
(2) Die Selbstanmeldung steht nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB aus Deutschland, Österreich und der Schweiz offen (§ 1 Abs. 2). Unternehmen aus Österreich buchen nur mit gültiger UID-Nummer.
(3) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge:
- die Bestellung mit Paket, Zahlungsweise, Preis und Website, wie sie vor der Zahlung angezeigt und in der Bestätigung nach Nr. S3 Abs. 5 festgehalten wird,
- die Leistungsbeschreibung RankMeister in der bei der Bestellung angezeigten Fassung,
- diese AGB.
In Fragen des Datenschutzes geht der Vertrag über die Auftragsverarbeitung RankMeister (Selbstanmeldung) (AVV) allen anderen Bestandteilen vor.
(4) Soweit die Leistungsbeschreibung auf ein „Angebot“ verweist, tritt bei der Selbstanmeldung die Bestellung an seine Stelle. Verweise der Leistungsbeschreibung auf die Allgemeinen Bedingungen RankMeister gelten als Verweise auf Abschnitt II dieser AGB; die Paragraphen tragen dieselben Nummern.
S2 Pakete und Preise
(1) Wählbar sind die Pakete Sichtbar, Wachsend und Führend. Den Umfang jedes Pakets regelt die Leistungsbeschreibung.
(2) Listenpreise, jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer:
| Paket | bei monatlicher Zahlung, je Monat | bei jährlicher Zahlung, je Jahr |
|---|---|---|
| Sichtbar | 249 € | 2.496 € |
| Wachsend | 690 € | 6.900 € |
| Führend | 990 € | 9.900 € |
Bei jährlicher Zahlung zahlt der Auftraggeber rund zehn Monatspreise für zwölf Monate.
(3) Die Einrichtung ist im Preis enthalten. Eine Einrichtungsgebühr fällt bei der Selbstanmeldung nicht an, auch wenn die Leistungsbeschreibung eine Einrichtungsgebühr nennt.
(4) Pilotpreis: Im Pilotprogramm beträgt der Preis bei monatlicher Zahlung 149 € (Sichtbar), 390 € (Wachsend) oder 590 € (Führend) netto im Monat. Das Pilotprogramm umfasst die ersten 7 Plätze; die Verteilung der Plätze auf die Pakete steht in der Leistungsbeschreibung. Es endet am 30.11.2026 oder früher, wenn alle Plätze vergeben sind. Ob ein Platz frei ist, zeigt die Registrierung; der Pilotpreis gilt, wenn er in der Bestellung ausgewiesen ist. Für den Pilotpreis gilt außerdem:
- Er gilt nur bei monatlicher Zahlung.
- Er gilt dauerhaft, solange der Vertrag ununterbrochen läuft.
- Bei einem Paketwechsel gilt der Pilotpreis des neuen Pakets.
- Mit dem Ende des Vertrags endet der Pilotpreis. Eine spätere neue Buchung erfolgt zum dann gültigen Listenpreis.
- Pflichten, die die Leistungsbeschreibung an das Pilotprogramm knüpft (insbesondere Fristen für Zugänge und Freigaben, Gespräche und eine Fallstudie), gelten bei der Selbstanmeldung nicht. Eine Nennung als Referenz oder eine Fallstudie gibt es nur mit gesonderter Zustimmung nach § 16.
Auf der Rechnung kann der Pilotpreis als Listenpreis mit einem dauerhaften Nachlass ausgewiesen sein.
(5) Umsatzsteuer: Für Unternehmen aus Österreich mit gültiger UID-Nummer wird die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt; die Steuer schuldet der Auftraggeber (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Für Unternehmen aus der Schweiz wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet.
(6) Gutscheine: Ein Gutschein wird bei der Bestellung eingelöst. Er gilt mit dem Nachlass und der Dauer, die in der Kasse von Stripe angezeigt werden.
S3 Bestellung und Vertragsschluss
(1) Die Registrierung auf app.rankmeister.ai hat vier Schritte:
- Paket: Der Auftraggeber wählt Sichtbar, Wachsend oder Führend.
- Person: Vorname, Nachname, geschäftliche E-Mail-Adresse und Website; Bestätigung, als Unternehmen zu buchen; Bestätigung der E-Mail-Adresse. Ohne bestätigte E-Mail-Adresse geht es nicht weiter.
- Unternehmen und Rechnungsanschrift: Firma, Rechnungsanschrift, Rechnungs-E-Mail-Adresse und USt-IdNr. (freiwillig, für Unternehmen aus Österreich Pflicht).
- Prüfung und Zustimmung: Der Auftraggeber prüft seine Angaben und stimmt diesen AGB, dem AVV und der Leistungsbeschreibung zu.
(2) Danach zahlt der Auftraggeber in der Kasse von Stripe. Dort sieht er den Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer. Mit dem Klick auf die Schaltfläche zur zahlungspflichtigen Bestellung in der Kasse von Stripe kommt der Vertrag zustande.
(3) Bis zu diesem Klick kann der Auftraggeber alle Eingaben prüfen und korrigieren, auch indem er zu einem früheren Schritt zurückgeht.
(4) Vor dem Vertragsschluss kann der Auftraggeber diese AGB, den AVV und die Leistungsbeschreibung abrufen und speichern. AGB und AVV stehen unter app.rankmeister.ai/agb und app.rankmeister.ai/avv.
(5) Nach dem Vertragsschluss erhält der Auftraggeber eine Bestätigung per E-Mail mit den Vertragstexten. Der Auftragnehmer speichert als Nachweis den Zeitpunkt der Zustimmung, die zugestimmten Fassungen der Texte und die gekürzte IP-Adresse.
(6) Die Person, die die Bestellung abschließt, versichert, dass sie den Auftraggeber vertreten darf.
S4 Zahlung und Rechnungen
(1) Der Auftraggeber zahlt über Stripe per Karte oder SEPA-Lastschrift, nach seiner Wahl monatlich oder jährlich im Voraus. Der erste Betrag ist mit dem Vertragsschluss fällig.
(2) Der Auftragnehmer stellt Rechnungen elektronisch über Stripe aus. Jede Rechnung trägt eine Rechnungsnummer, die mit RMAI beginnt, und geht an die Rechnungs-E-Mail-Adresse.
(3) SEPA-Lastschrift: Das Mandat erteilt der Auftraggeber in der Kasse von Stripe. Jeden Einzug kündigt der Auftragnehmer vorher an (Vorabankündigung). Die Parteien verkürzen die Frist der Vorabankündigung auf die Frist, die in der Kasse von Stripe angegeben ist. Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Deckung; Kosten einer Rücklastschrift, die er zu vertreten hat, trägt er.
(4) Scheitert eine Zahlung, versucht Stripe den Einzug erneut, und der Auftragnehmer erinnert den Auftraggeber per E-Mail. Über den Link in der Erinnerung kann der Auftraggeber die Zahlungsart ändern. Für die Folgen eines Zahlungsverzugs gelten § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 5.
Abschnitt II · Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltung, nur Unternehmer
(1) Diese Bestimmungen gelten für alle Verträge über RankMeister, die über die Selbstanmeldung geschlossen werden, zwischen Oliver Leifken, handelnd unter LEIFKEN AI, Rudolf-Harbig-Straße 65a, 48301 Nottuln (Auftragnehmer), und seinen Kunden (Auftraggeber). Die Rangfolge der Vertragsbestandteile steht in Nr. S1 Abs. 3.
(2) RankMeister wird nur an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB aus Deutschland, Österreich und der Schweiz verkauft, nicht an Verbraucher. Auf die Rechtsform kommt es nicht an: Auftraggeber kann etwa eine GmbH, UG, GbR, ein eingetragener Verein, ein Freiberufler oder ein Einzelunternehmer sein, wenn der Vertrag der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. Der Auftraggeber bestätigt das bei der Registrierung ausdrücklich und gibt Firma, Rechnungsanschrift und Website an. Eine angegebene USt-IdNr. kann der Auftragnehmer amtlich prüfen. Stellt sich heraus, dass der Vertrag mit einem Verbraucher zustande gekommen ist, kann der Auftragnehmer ihn fristlos kündigen; bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet er.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt nach Nr. S3 zustande. Dort stehen auch die Korrektur der Eingaben, Abruf und Speicherung der Vertragstexte und die Bestätigung per E-Mail.
§ 3 Leistung, kein geschuldeter Erfolg
(1) Der Auftragnehmer erbringt RankMeister nach der Leistungsbeschreibung. RankMeister ist eine Dienstleistung. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung von Messung, Prüfung, Vorschlag, Umsetzung nach Freigabe und Messung der Wirkung. Ein bestimmtes Ergebnis ist nicht geschuldet, insbesondere keine Platzierung, keine Nennung in KI-Antworten und keine Zahl an Besuchern oder Anfragen.
(2) Der Auftragnehmer setzt eigene Software ein, nämlich die Auswertungs- und Steuerungssoftware von RankMeister (im Folgenden „Motor“), das Kundenportal und das WordPress-Plugin, sowie Dienste Dritter, insbesondere Datenanbieter und KI-Sprachmodelle. Er darf sich qualifizierter Dritter bedienen; die Verantwortung für die Leistung bleibt bei ihm. Die Unterauftragsverarbeiter stehen im AVV.
(3) Der Auftragnehmer darf die Technik weiterentwickeln, solange Umfang und Qualität der vereinbarten Leistung nicht sinken.
(4) Lieferstand: Die Leistungsbeschreibung weist für jede Leistung aus, ob sie ab Vertragsbeginn verfügbar ist („ab Tag 1“) oder bis zu einem bestimmten Datum folgt („folgt bis“). Eine Leistung mit „folgt bis“ schuldet der Auftragnehmer ab diesem Datum.
(5) Verzögerte Leistungen: Liefert der Auftragnehmer eine Leistung mit „folgt bis“ nicht spätestens 4 Wochen nach dem genannten Datum, kann der Auftraggeber den Vertrag in Textform zum Ende des Monats kündigen, für den er die Vergütung bereits gezahlt hat. Die Kündigung ist bis zum letzten Tag dieses Monats möglich. Eine Erstattung bereits gezahlter monatlicher Vergütung erfolgt wegen dieser Kündigung nicht. Bei jährlicher Zahlung kann der Auftraggeber zum Ende des laufenden Monats kündigen; den Anteil der Jahresvergütung für die vollen Monate nach diesem Termin erstattet der Auftragnehmer. Gesetzliche Rechte wegen der verspäteten Leistung bleiben unberührt.
§ 4 Freigaben
(1) Keine Änderung an der Website des Auftraggebers geht ohne Freigabe eines Menschen live. Eine Zustimmung durch Schweigen gibt es nicht.
(2) Eine Freigabe gilt für genau die vorgelegte Fassung. Nach der Freigabe verändert weder ein Mensch noch ein KI-System den Inhalt. Jede Änderung braucht eine neue Freigabe.
(3) Freigaben erteilt der benannte Ansprechpartner oder eine von ihm berechtigte Person im Portal oder in Textform. Der Auftragnehmer protokolliert Person, Zeitpunkt und Fassung.
(4) Dauerfreigabe Klasse A: Sie ist freiwillig und wird gesondert im Portal gewählt, soweit die Leistungsbeschreibung sie vorsieht und der Auftragnehmer sie für den Umsetzungsweg freigeschaltet hat. Sie gilt je Website und nur für die Änderungsarten, die in der Leistungsbeschreibung abschließend aufgezählt sind. Der Auftraggeber kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen im Portal oder in Textform widerrufen. Der Widerruf wirkt für alle danach anstehenden Änderungen. Eine weitere Änderungsart kommt nur durch ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers in die Dauerfreigabe.
§ 5 Eingriffe in die Website
(1) Der Auftragnehmer spielt freigegebene Änderungen auf dem vereinbarten Weg ein (Leistungsbeschreibung Nr. 5): über das RankMeister-Plugin, über einen Pull Request im Repository oder als Anleitung, die der Auftraggeber selbst umsetzt.
(2) Das Plugin erhält nur die Rechte, die es für die erlaubten Änderungsarten braucht. Änderungspakete sind signiert. Der Auftraggeber nutzt die Verbindung zum Motor nur mit der vom Auftragnehmer bereitgestellten Fassung des Plugins.
(3) Sicherung: Der Auftraggeber hält eine eigene, regelmäßige Sicherung seiner Website vor. Die Rücknahme durch RankMeister ersetzt keine Sicherung.
(4) Rücknahme: Der Auftraggeber kann jede umgesetzte Änderung im Portal zurücknehmen lassen. Meldet er einen erkennbaren Fehler, den eine Änderung verursacht hat, nimmt der Auftragnehmer sie spätestens am nächsten Werktag zurück. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
(5) Während bestätigter Kernupdates von Google spielt der Auftragnehmer keine neuen Änderungen ein.
(6) Arbeiten andere Dienstleister an der Website, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer vorher über Relaunch, Systemwechsel oder größere Umbauten.
§ 6 Mitwirkung und Zugänge
(1) Der Auftraggeber erfüllt die Mitwirkungspflichten nach der Leistungsbeschreibung Nr. 3.2.
(2) Er gibt der Freigabe-Adresse des Auftragnehmers Zugriff auf die Google Search Console der Website mit der Berechtigung „Eingeschränkt“. Eine weitergehende Berechtigung erteilt er nur, wenn eine Leistung sie braucht und der Auftragnehmer das begründet.
(3) Die Einladung als Verwalter des Google-Unternehmensprofils fordert der Auftragnehmer erst an, wenn eine Leistung sie braucht. Änderungen am Profil nimmt er nur mit Einzelfreigabe vor. Er schlägt keine Suchbegriffe oder Ortsangaben im Unternehmensnamen vor.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er über Website, Search-Console-Property und Unternehmensprofil verfügen darf und dass die Einbindung des Auftragnehmers keine Rechte Dritter oder Verträge mit anderen Dienstleistern verletzt.
(5) Der Auftragnehmer fragt nie nach Passwörtern für Konten des Auftraggebers.
(6) Verzögerungen durch fehlende oder späte Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Die Vergütung bleibt geschuldet.
§ 7 Inhalte und künstliche Intelligenz
(1) Der Auftragnehmer erstellt Vorschläge (Titel, Beschreibungen, Alternativtexte, FAQ, Antwortabschnitte, Beiträge) mit Unterstützung von KI-Sprachmodellen. KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Ergebnisse erzeugen. Der Auftragnehmer prüft Inhalte der Klassen C und D vor der Vorlage.
(2) Freigabe: Jeder Inhalt wird dem Auftraggeber vor der Veröffentlichung vorgelegt und nur nach seiner Freigabe veröffentlicht. Für Beiträge gilt das ohne Ausnahme. Eine Dauerfreigabe gibt es für Inhalte nicht.
(3) Redaktionelle Verantwortung: Der Auftraggeber ist Herausgeber der Inhalte seiner Website und trägt die redaktionelle Verantwortung. Vor der Freigabe prüft er den Inhalt fachlich, insbesondere Aussagen zu Preisen, Leistungen, Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und berufsrechtlichen Vorgaben seiner Branche.
(4) Kennzeichnung nach der KI-Verordnung: Der Auftragnehmer versieht Texte, die mit KI erzeugt und über RankMeister eingespielt werden, mit einer maschinenlesbaren Kennzeichnung als KI-erzeugt, soweit Art. 50 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 das verlangt und der Umsetzungsweg es technisch erlaubt. Beim Anleitungsweg liefert er die Kennzeichnung mit, und der Auftraggeber übernimmt sie. Der Auftraggeber entfernt die Kennzeichnung nicht. Ob ein Beitrag zusätzlich sichtbar als KI-erzeugt zu kennzeichnen ist (Art. 50 Abs. 4), entscheidet der Auftraggeber als Herausgeber. Der Auftragnehmer weist ihn im Freigabedialog auf Themen von öffentlichem Interesse hin.
(5) Material des Auftraggebers: Der Auftraggeber stellt sicher, dass Material, das er liefert (Texte, Fotos, Logos, Referenzen), frei von Rechten Dritter ist oder er die nötigen Rechte hat. Zeigt ein Foto erkennbare Personen, liegt ihre Einwilligung vor, bei Beschäftigten in Textform. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesem Material beruhen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§ 8 Bewertungen, Werbung, Heilberufe
(1) Der Auftragnehmer versendet keine Werbung im Namen des Auftraggebers und keine Bewertungsanfragen per E-Mail, SMS oder Messenger. Ob und wie der Auftraggeber seine Kunden um Bewertungen bittet, entscheidet und verantwortet er selbst. Textvorlagen des Auftragnehmers sind für die persönliche Bitte gedacht. Per E-Mail darf der Auftraggeber sie nur mit Einwilligung des Empfängers verwenden.
(2) Antworten auf Bewertungen sind Entwürfe. Veröffentlicht werden sie nur vom Auftraggeber.
(3) Heilberufe: RankMeister wird derzeit nicht für Angehörige der Heilberufe angeboten, etwa Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Heilpraktiker.
§ 9 Besuchermessung
(1) Nutzt der Auftraggeber Umami, ist er für die Messung auf seiner Website Verantwortlicher. Der Auftragnehmer betreibt Umami als Auftragsverarbeiter auf Servern in Deutschland, die er bei Hetzner gemietet hat.
(2) Umami wird standardmäßig erst nach Einwilligung der Besucher geladen, über das Einwilligungswerkzeug des Auftraggebers. Einen Betrieb ohne Einwilligung richtet der Auftragnehmer nur ein, wenn der Auftraggeber das in Textform ausdrücklich verlangt. Die rechtliche Prüfung dafür liegt beim Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber nimmt einen Absatz zu Umami in seine Datenschutzerklärung auf. Der Auftragnehmer stellt dafür eine unverbindliche Textvorlage bereit.
§ 10 Vergütung, Zahlung, Preise
(1) Die Vergütung wird je nach gewählter Zahlungsweise monatlich oder jährlich im Voraus berechnet, erstmals mit dem Vertragsschluss. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an (Nr. S2 Abs. 3). Rechnungen werden elektronisch erstellt und versendet (Nr. S4 Abs. 2).
(2) Rechnungen sind ohne Abzug fällig. Der Betrag wird über Stripe von der gewählten Karte oder per SEPA-Lastschrift zum angekündigten Fälligkeitstag eingezogen (Nr. S4). Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regeln.
(3) Bleibt eine fällige Zahlung offen, erinnert der Auftragnehmer den Auftraggeber am Tag der Fälligkeit und nach 7 Tagen per E-Mail. Ist die Zahlung 14 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer das Einspielen neuer Änderungen aussetzen; Portal und Berichte bleiben lesbar. Ist sie 30 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Auftraggeber kann seine Daten danach noch 90 Tage herunterladen; die Löschung kündigt der Auftragnehmer 14 Tage vorher an. Ansprüche auf die offenen Beträge bleiben unberührt.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenansprüche aus diesem Vertrag.
(5) Paketwechsel: Ein Wechsel in ein höheres Paket gilt ab dem Folgetag, die Differenz wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket gilt zum Ende des laufenden Monats, bei jährlicher Zahlung zum Ende des laufenden Vertragsjahres, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Für den Pilotpreis gilt Nr. S2 Abs. 4.
(6) Preisänderung: Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit, bei jährlicher Zahlung frühestens zum Ende eines Vertragsjahres, neue Preise anbieten, mindestens 8 Wochen vor dem Termin in Textform. Die neuen Preise gelten nur, wenn der Auftraggeber zustimmt, im Portal oder in Textform. Stimmt er nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen weiter. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach § 11 bleibt unberührt.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss (Nr. S3 Abs. 2). Bei monatlicher Zahlung läuft er mindestens 6 Monate.
(2) Danach verlängert er sich jeweils um einen Monat, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder einer Verlängerung kündigt.
(3) Bei jährlicher Zahlung läuft der Vertrag ein Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigt.
(4) Im 5. Monat erhält der Auftraggeber eine Wirkungsbilanz der bisherigen Änderungen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Zahlungsverzug gilt § 10 Abs. 3.
(6) Die Kündigung bedarf der Textform, etwa per E-Mail an oliver@leifken.ai. Der Auftraggeber kann auch im Portal kündigen. Maßgeblich ist der Zugang.
§ 12 Ende des Vertrags
(1) Umgesetzte Änderungen bleiben auf der Website. Das Plugin schreibt die zuletzt freigegebenen Werte fest und trennt die Verbindung zum Motor.
(2) Das Portal bleibt nach Vertragsende 30 Tage lesbar. Der Auftragnehmer bietet vorher aktiv einen Export an (PDF und JSON).
(3) Danach löscht der Auftragnehmer die Daten nach dem AVV.
(4) Der Auftraggeber entfernt die Freigabe-Adresse aus Search Console, Unternehmensprofil und, falls genutzt, Google Analytics und deinstalliert das Plugin. Der Auftragnehmer erinnert ihn in Textform daran.
§ 13 Nutzungsrechte, Plugin, Auswertungen
(1) An den für den Auftraggeber erstellten und freigegebenen Arbeitsergebnissen (Texte, Titel, Beschreibungen, Alternativtexte, Beiträge, Berichte) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das einfache, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für seine Zwecke zu nutzen, zu ändern und zu veröffentlichen. Das gilt, soweit an ihnen Schutzrechte bestehen, und im Übrigen als vertragliche Erlaubnis. Das Recht bleibt nach Vertragsende bestehen. Der Auftragnehmer verwendet Texte, die er individuell für den Auftraggeber erstellt hat, nicht für Dritte.
(2) Rein KI-erzeugte Ergebnisse sind möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer sichert keinen Schutz gegen die Übernahme durch Dritte zu.
(3) Software (Motor, Portal), Regelwerk, Methoden, Vorlagen und allgemeines Fachwissen bleiben beim Auftragnehmer. Das Portal darf der Auftraggeber für die Dauer des Vertrags nutzen.
(4) Das WordPress-Plugin RankMeister steht unter der GNU General Public License, Version 2 oder später. Die Verbindung zum Motor und die signierten Änderungspakete sind Teil der Dienstleistung und stehen nur während der Vertragslaufzeit zur Verfügung.
(5) Auswertungen über alle Kunden: Der Auftragnehmer darf Messergebnisse aus diesem Vertrag mit denen anderer Kunden zusammenfassen und die Ergebnisse nutzen und veröffentlichen, etwa den Anteil der Titeländerungen, die gewirkt haben. Veröffentlichte und nach Vertragsende gespeicherte Werte enthalten weder Domain, Seitenadresse, Suchbegriff noch einen anderen Bezug zum Auftraggeber und werden nur aus den Daten von mindestens 5 Kunden gebildet.
§ 14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf 250.000 EUR je Schadensfall und 500.000 EUR für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 greift:
- für Veränderungen von Rankings, Sichtbarkeit, Nennungen in KI-Antworten oder Anfragen, die auf Entscheidungen von Google, KI-Anbietern, Wettbewerbern oder Suchenden beruhen;
- für Sperren oder Einschränkungen durch Google, die auf Angaben oder Freigaben des Auftraggebers beruhen;
- für den Verlust von Daten der Website, soweit der Schaden bei einer Sicherung nach § 5 Abs. 3 nicht eingetreten wäre;
- für Folgen fehlender oder verspäteter Mitwirkung nach § 6.
(4) Beruht ein Schaden auf einer Aussage in einem freigegebenen Inhalt, die der Auftraggeber nach § 7 Abs. 3 zu prüfen hatte, ist sein Mitverschulden nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
(5) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 15 Datenschutz
(1) Beide Parteien halten die DSGVO und das BDSG ein.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der AVV. Auf nicht öffentliche Daten des Auftraggebers greift der Auftragnehmer erst zu, wenn der AVV geschlossen ist.
(3) Für die Besuchermessung auf seiner Website, für seine Datenschutzerklärung und für seine eigenen Google-Dienste ist der Auftraggeber Verantwortlicher.
§ 16 Vertraulichkeit, Referenzen
(1) Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind nachweislich öffentlich bekannte Informationen.
(2) Zugangsdaten und Schlüssel (Kopplungscodes, Tokens, Repository-Zugriff) speichert der Auftragnehmer verschlüsselt und nutzt sie nur für diesen Vertrag.
(3) Eine Nennung als Referenz oder eine Fallstudie veröffentlicht der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber dem gesondert in Textform zustimmt. Kennzahlen des Auftraggebers veröffentlicht der Auftragnehmer nur mit Freigabe des konkreten Textes. Der Auftraggeber kann eine Referenz mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bereits gedruckte Unterlagen muss der Auftragnehmer nicht vernichten.
§ 17 PostMeister in den Paketen Wachsend und Führend
(1) Die Pakete Wachsend und Führend enthalten nach der Leistungsbeschreibung die Nutzung von PostMeister (Professional bzw. Business) für die dort genannte Zahl an Nutzern. Preise, Zahlung, Laufzeit, Haftung und Datenschutz richten sich allein nach diesem Vertrag und dem AVV.
(2) Endet der RankMeister-Vertrag oder wechselt der Auftraggeber in ein Paket ohne PostMeister, wird das PostMeister-Konto auf den kostenlosen Plan umgestellt. Inhalte im Konto bleiben erhalten, soweit der kostenlose Plan sie vorsieht. Der Auftraggeber kann vorher selbst ein kostenpflichtiges PostMeister-Abo abschließen.
§ 18 Übertragung auf eine Gesellschaft
Der Auftragnehmer darf diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, deren Gesellschaftsmehrheit er hält. Er teilt das mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit und nennt die Gesellschaft. Der Auftraggeber kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
§ 19 Änderungen des Vertrags
(1) Individuelle Absprachen gehen diesen Bedingungen vor. Zum Nachweis sollen Änderungen in Textform festgehalten werden; eine Zustimmung im Portal genügt.
(2) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber geänderte AGB oder eine neue Fassung der Leistungsbeschreibung anbieten, etwa wegen geänderter Gesetze oder Bedingungen von Google. Sie gelten nur, wenn der Auftraggeber zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Jede Fassung trägt eine Versionsnummer. Maßgeblich ist die bei der Bestellung zugestimmte oder später zugestimmte Fassung.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers in Nottuln. Der Auftragnehmer darf auch am Sitz des Auftraggebers klagen.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
LB-1.8-entwurf · Stand 15.10.2026
Interner Vermerk (wird beim Export für Kunden entfernt): Recherchiert und eingearbeitet am 22.09.2026, keine Rechtsberatung, anwaltliche Prüfung empfohlen. Eine Leistung darf nur auf „ab Tag 1“ stehen, wenn sie in
VERSPRECHEN-BELEGE.mdmit Ort, Beleg und Prüfdatum belegt ist; sonst steht sie auf „folgt bis“. Die internen Lieferstände, Quellen und Hinweise an die CRM-Sitzung stehen inOFFENE-RECHTSFRAGEN.md, Abschnitt „Interne Vermerke aus den Entwürfen“. Platzhalter:[[LIEFERTERMIN: …]]und[[ENTSCHEIDUNG OLIVER Ex: …]]. Platzhalter beim Export:[[KUNDENDATEN: …]],[[CRM: …]]und[[LIEFERTERMIN: …]]füllt das CRM, sie dürfen nie leer bleiben.[[ENTSCHEIDUNG OLIVER …]]und[[NACHWEIS OLIVER …]]sind interne Anmerkungen; sie stehen immer am Satzende und werden beim Export ersatzlos entfernt.
RankMeister · Leistungsbeschreibung
1. Was RankMeister ist
RankMeister ist eine laufende Dienstleistung zur Verbesserung der Auffindbarkeit einer Website bei Google, in der lokalen Suche und in KI-Antworten. Der Ablauf wiederholt sich jede Woche:
- Messen: Daten aus Search Console, Website-Prüfung, Besuchermessung und Suchergebnissen erheben.
- Erkennen: Lücken und Fehler auf der Website finden.
- Vorschlagen: Jede Änderung mit Vorher, Nachher, Begründung und erwarteter Wirkung im Klartext vorlegen.
- Freigeben: Der Auftraggeber entscheidet (Nr. 4).
- Umsetzen: Die freigegebene Änderung auf dem vereinbarten Weg einspielen (Nr. 5).
- Messen und zurücknehmen: Die Änderung mit Datum belegen, 28 Tage beobachten, bei nachgewiesenem Schaden zurücknehmen (Nr. 6).
- Fortschritt zeigen: Die Plätze der vereinbarten Zielbegriffe täglich messen und jeden Monat belegen, was besser geworden ist (Nr. 7).
Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung dieses Ablaufs, kein bestimmtes Ergebnis (Nr. 7).
2. Pakete
Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Preis im Angebot.
| Sichtbar | Wachsend | Führend | |
|---|---|---|---|
| Monatspreis | 249 € | 690 € | 990 € |
| Einrichtung einmalig | 490 € | 490 € | 490 € |
| Pilotpreis dauerhaft, solange das Abo ununterbrochen läuft | 149 € | 390 € | 590 € |
| Einrichtung im Pilotprogramm | erlassen | erlassen | erlassen |
Das Pilotprogramm hat 7 Plätze, davon höchstens 3 im Paket Sichtbar und höchstens 2 im Paket Führend. Es endet am 30.11.2026 oder wenn alle Plätze vergeben sind. Der Pilotpreis gilt nur, wenn er im Angebot steht. Er gilt dauerhaft, solange das Abo ununterbrochen läuft. Bei einem Paketwechsel gilt der Pilotpreis des neuen Pakets. Eine Kündigung beendet den Pilotpreis; eine spätere Neubuchung erfolgt zum Listenpreis. Im Pilotprogramm sagt der Auftraggeber zu: Zugänge innerhalb von 14 Tagen, Freigaben innerhalb von 5 Werktagen, drei kurze Gespräche (Monat 1, 3 und 6) und nach 6 Monaten eine kurze Fallstudie, gern ohne Namen.
2.1 Leistungen je Paket
| Leistung | Sichtbar | Wachsend | Führend | Lieferstand |
|---|---|---|---|---|
| Websites | 1 | 1 | bis zu 2 | ab Tag 1 |
| Wöchentliche Prüfung aller Seiten (Technik, Inhalte, Tempo, Bedienbarkeit) | ja | ja | ja | ab Tag 1 |
| Ist-Analyse mit Sichtbarkeitstreppe, fortlaufend aktualisiert (Nr. 2.2) | ja | ja | ja | ab Tag 1 |
| Vorschläge mit Begründung im Portal | ja | ja | ja | ab Tag 1 |
| Umsetzung freigegebener Änderungen (Nr. 4 und 5) | ja | ja | ja | ab Tag 1, auf dem Weg nach Nr. 5 |
| Umgesetzte Änderungen je Monat | bis zu 3 | bis zu 6 | bis zu 9 | ab Tag 1 |
| Laufend verfolgte Suchbegriffe, täglich gemessen, am Standort des Unternehmens oder, bei bundesweiter Ausrichtung, ohne Ort (mobile Google-Suche, erste 100 Treffer) | 25 | 50 | 100 | ab Tag 1 |
| Zielbegriffe im Fortschrittsplan der Sichtbarkeitstreppe (Nr. 7) | 3 | 5 | 10 | ab Tag 1 |
| Monatlicher Fortschrittsbeleg (Nr. 7) | ja | ja | ja | ab Tag 1 |
| Fragen an KI-Dienste, laufend geprüft | 10, gemessen in ChatGPT und Google KI-Übersichten | 20, gemessen in ChatGPT, Gemini, Google KI-Übersichten und Google KI-Modus | 40, gemessen in ChatGPT, Gemini, Google KI-Übersichten und Google KI-Modus | ab Tag 1 |
| Backlinks: verweisende Websites, monatlich ausgewertet | ja | ja, mit Lücke zum Wettbewerb | ja, mit Lücke zum Wettbewerb | erste Auswertung zum nächsten Monatsersten nach dem Start, danach monatlich |
| Standorte im Kartenraster, monatlich | nicht enthalten | 1 | 3 | ab Tag 1 |
| Bewertungen: Überblick im Monatsbericht | nicht enthalten | ja | ja, mit Antwortentwürfen zum Kopieren | folgt bis [[LIEFERTERMIN: Bewertungen]] |
| Blogbeiträge im Monat, von RankMeister geschrieben, Freigabe durch den Auftraggeber | 0 | 1 | 3 | ab Tag 1 |
| PostMeister inklusive (Nr. 2.4) | nein | Professional, 1 Nutzer | Business, 1 Nutzer | folgt bis [[LIEFERTERMIN: PostMeister]]; bis dahin richtet der Auftragnehmer den Zugang von Hand ein |
| Gespräch mit Oliver Leifken | nein | jedes Quartal | jeden Monat | ab Tag 1 |
| Onboarding-Call | 30 Minuten, einmalig. Oliver meldet sich nach dem Kauf mit Terminvorschlägen. | 30 Minuten, einmalig. Oliver meldet sich nach dem Kauf mit Terminvorschlägen. | 30 Minuten, einmalig. Oliver meldet sich nach dem Kauf mit Terminvorschlägen. | ab Tag 1 |
Eine umgesetzte Änderung zählt einmal, wenn sie live ist. Rücknahmen zählen nicht.
2.2 In allen Paketen enthalten
| Leistung | Lieferstand |
|---|---|
| Ist-Analyse mit Sichtbarkeitstreppe (sechs Stufen, die zeigen, wie weit die Website auf dem Weg zu guter Auffindbarkeit ist, mit der jeweils nächsten Stufe) in acht Abschnitten (Auf einen Blick, Wo stehen wir, Was haben wir, Wie sehen uns Google und KI, Wer ist sonst da, Wo wollen wir hin, Suchbegriffe, Der Weg dahin) zu Beginn und als fortlaufender Stand | ab Tag 1 |
| Kundenportal mit Dashboard, Vorschlägen, Freigaben und Berichten | ab Tag 1 |
| Wochenbericht per E-Mail an den Ansprechpartner | ab Tag 1 |
| Berichte im Portal als PDF zum Herunterladen | ab Tag 1 |
| Update-Stopp: keine neuen Änderungen während bestätigter Kernupdates von Google | ab Tag 1 |
| Besuchermessung mit Umami (optional, Nr. 3.3) | ab Tag 1 |
2.3 Nicht enthalten
- Neubau oder Umbau einer Website, Webdesign, Hosting, Wartung, Sicherheitsupdates
- Google Ads und andere bezahlte Werbung
- Rechtstexte der Website (Impressum, Datenschutzerklärung) und deren Prüfung
- Einträge in Branchenverzeichnissen
- Versand von Bewertungsanfragen oder Werbung per E-Mail (Nr. 3.4)
- Bewertungs-Widgets auf der Website
- Barrierefreiheit der Website. Hinweise zur Barrierefreiheit sind unverbindlich.
- Rechtsberatung jeder Art
2.4 PostMeister
Die Blogbeiträge nach Nr. 2.1 schreibt RankMeister selbst: Aus einem Thema, das RankMeister aus echten Suchdaten ableitet, entsteht ein Blogbeitrag, auf Wunsch mit Fassungen für LinkedIn und Instagram. Jeder Beitrag wird vom Auftraggeber freigegeben (Nr. 4). Zusätzlich erhält der Auftraggeber in Wachsend und Führend nach Bereitstellung Zugang zu PostMeister; bis dahin folgt diese Leistung nach dem Lieferstand in Nr. 2.1. Für die Nutzung der Plattform PostMeister gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PostMeister in der im Angebot genannten Fassung; für Preis, Zahlung, Laufzeit, Haftung und Datenschutz gelten allein der RankMeister-Vertrag und der AVV.
3. Einrichtung und Mitwirkung
3.1 Einrichtung (mit der Einrichtungsgebühr abgegolten)
| Phase | Inhalt | Wer |
|---|---|---|
| A · Grundeinrichtung | Vertrag erfassen, Portalzugang vorbereiten, Website anlegen, öffentliche Analyse und erste Ist-Analyse. Nur öffentlich zugängliche Daten. | Auftragnehmer |
| B · Zugänge und Bestätigung | Gefundene Angaben bestätigen, Fragebogen, Zugänge nach Nr. 3.2 | Auftraggeber |
| C · Ausbau | Suchbegriffe vorschlagen und freigeben lassen, Messungen einrichten, Ausgangsbericht | Auftragnehmer, Freigabe durch den Auftraggeber |
Auf nicht öffentliche Daten des Auftraggebers greift der Auftragnehmer erst zu, wenn der AVV geschlossen ist.
3.2 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber
- benennt einen Ansprechpartner mit Freigaberecht und eine Vertretung. Das Freigaberecht kann er an Mitarbeiter übertragen.
- gibt der Freigabe-Adresse oliver@leifken.ai Zugriff auf die Google Search Console der Website mit der Berechtigung „Eingeschränkt“.
- lädt die Freigabe-Adresse als Verwalter des Google-Unternehmensprofils ein, sobald der Auftragnehmer das anfordert. Der Auftragnehmer fordert das erst an, wenn eine Leistung es braucht. Öffentliche Profildaten liest er ohne Einladung. Ein Profil ordnet er nur selbst zu, wenn dessen Website-Link genau auf die Website des Auftraggebers zeigt; sonst bestätigt der Auftraggeber die Zuordnung.
- verbindet die Website auf einem der Wege aus Nr. 5.
- füllt den Fragebogen aus und bestätigt die gefundenen Angaben (Leistungen, Standorte, Zielgruppe, Wettbewerber, Wunschbegriffe).
- entscheidet über Freigaben möglichst innerhalb von 14 Tagen. Unbeantwortete Vorschläge verfallen nicht, sie rücken in der Planung nach hinten. Eine stillschweigende Zustimmung gibt es nicht.
- hält eine eigene Sicherung der Website vor, unabhängig von der Rücknahme durch RankMeister.
- informiert den Auftragnehmer über Umstände, die für die Leistung wichtig sind, etwa einen Relaunch, einen Systemwechsel oder andere Dienstleister, die an der Website arbeiten.
Der Auftragnehmer fragt nie nach Passwörtern für Konten des Auftraggebers. Auch Beiträge laufen ohne Passwort über das gekoppelte RankMeister-Plugin.
3.3 Besuchermessung (optional)
Der Auftragnehmer betreibt Umami selbst auf Servern in Deutschland. Umami setzt keine Cookies, liest aber beim Aufruf Angaben wie Bildschirmgröße und Sprache des Browsers. Nutzt der Auftraggeber Umami, ist er für die Messung auf seiner Website Verantwortlicher. Standardmäßig wird Umami erst nach Einwilligung der Besucher über das Einwilligungswerkzeug des Auftraggebers geladen. Einen Betrieb ohne Einwilligung richtet der Auftragnehmer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in Textform ein; die rechtliche Prüfung liegt dann beim Auftraggeber. Für die Datenschutzerklärung stellt der Auftragnehmer eine unverbindliche Textvorlage bereit. Die Speicherdauer wird je Website technisch durchgesetzt, Standard 12 Monate.
3.4 Bewertungen
RankMeister liest öffentliche Google-Bewertungen und bereitet einen Überblick auf. Für neue Bewertungen stellt der Auftragnehmer Bewertungslink, QR-Karte und eine Textvorlage für die persönliche Bitte bereit. Der Auftragnehmer versendet keine Bewertungsanfragen. Ob und wie der Auftraggeber seine Kunden um Bewertungen bittet, entscheidet und verantwortet er selbst; per E-Mail nur mit Einwilligung des Empfängers. Antwortentwürfe veröffentlicht nur der Auftraggeber.
4. Freigabe-Prinzip
Ohne Freigabe eines Menschen geht keine Änderung live. Die Freigabe gilt für genau die vorgelegte Fassung. Ändert sich der Inhalt danach, braucht es eine neue Freigabe. Jede Freigabe wird mit Person, Zeitpunkt und Fassung protokolliert.
| Klasse | Beispiele | Freigabe |
|---|---|---|
| A · technisch, risikoarm | Alternativtexte für Bilder; noindex für Archiv- und Suchseiten | Einzelfreigabe |
| B · sichtbar im Suchergebnis | Seitentitel, Beschreibung, Firmendaten aus dem Profil | Einzelfreigabe |
| C · Inhalt | FAQ, Antwortabschnitte, Beiträge | Prüfung durch den Auftragnehmer, dann Einzelfreigabe |
| D · Struktur | neue Seiten, Ortsseiten, Weiterleitungen, Vorlagen | Einzelfall, nie gebündelt; Prüfung durch den Auftragnehmer, dann Einzelfreigabe |
Verschiebt der Auftragnehmer eine Vorschlagsart in eine Klasse mit weniger Freigabe, gilt das für den Auftraggeber nur, wenn er zustimmt.
5. Umsetzungswege
| Website-Art | Weg | Wer spielt ein | Lieferstand |
|---|---|---|---|
| Git (Repository) | Pull Request nur auf freigegebene Quelldateien, Prüfstrecke, dann Zusammenführen und Veröffentlichen | Standard: der Auftraggeber oder sein Entwickler führt zusammen. Automatisches Zusammenführen durch RankMeister nur nach Zustimmung in Textform. | ab Tag 1 |
| WordPress ohne SEO-Plugin | Plugin „RankMeister“ holt signierte Änderungspakete ab, wendet sie an und meldet zurück; Rücknahme per Paket | Plugin, nach Freigabe | ab Tag 1 |
| WordPress mit Rank Math oder Yoast SEO | Plugin schreibt in die Felder des SEO-Plugins | Plugin, nach Freigabe | ab Tag 1 |
| Andere Systeme (Wix, Jimdo, Webflow, Shopify, Eigenbau) | Anleitung: fertiger Wert zum Einfügen mit Schrittfolge | Auftraggeber | ab Tag 1 |
Auf dem Anleitungsweg setzt der Auftraggeber selbst um. Die Zahl der umgesetzten Änderungen je Monat gilt dann als Zahl der gelieferten, umsetzbaren Vorschläge. Der Monatspreis bleibt gleich, weil Messung, Vorschläge und Beobachtung voll erbracht werden. [[ENTSCHEIDUNG OLIVER E5: bestätigen oder Nachlass festlegen]]
Das Plugin arbeitet nur mit einer festen Liste erlaubter Änderungsarten und erhält keine Rechte darüber hinaus. Es steht unter der GNU General Public License, Version 2 oder später.
6. Messung und Rücknahme
- Eine Änderung gilt erst als live, wenn der neue Wert im ausgelieferten HTML der Seite steht. RankMeister prüft das bis zu 72 Stunden lang alle 30 Minuten.
- Sobald Google für die geänderte Seite neue Suchdaten liefert, beginnt ein Messfenster von 28 Tagen. Verglichen wird mit unveränderten Seiten derselben Website.
- Das Ergebnis lautet gewirkt, kein Effekt, nicht eindeutig oder zurücknehmen. „Gewirkt“ steht nur da, wenn der Effekt über der üblichen Schwankung der Seite liegt. Bei Websites mit wenig Suchverkehr ist „nicht eindeutig“ der Regelfall; dann zeigt der Auftragnehmer Belege mit Datum. Das Ergebnis steht mit Begründung im Erfolgsbuch des Portals, der Liste aller umgesetzten Änderungen mit ihrer Wirkung.
- Bei zurücknehmen legt der Auftragnehmer einen Rücknahme-Vorschlag vor. Der Auftraggeber kann jede Änderung jederzeit zurücknehmen lassen.
- Die Rücknahme stellt den vor der Änderung gespeicherten Wert wieder her. Sie ersetzt keine Sicherung der Website (Nr. 3.2 Punkt 7).
- Während bestätigter Kernupdates von Google spielt RankMeister keine neuen Änderungen ein.
7. Fortschrittszusage, keine Ranking-Garantie
Der Auftragnehmer verspricht einen Plan, die Arbeit daran und den laufenden Beweis, wie es vorangeht. Er verspricht kein bestimmtes Ergebnis.
- Der Plan: Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren je Paket 3 (Sichtbar), 5 (Wachsend) oder 10 (Führend) Zielbegriffe. Für jeden Zielbegriff zeigt die Sichtbarkeitstreppe im Portal den Ausgangsplatz bei Vertragsbeginn, den heutigen Platz, den Zielplatz und den Monat, bis zu dem der Auftragnehmer ihn anstrebt. Der Plan lässt sich jederzeit gemeinsam anpassen.
- Täglich gemessen: Die Plätze werden täglich gemessen, am Standort des Unternehmens oder, bei bundesweiter Ausrichtung, ohne Ort (mobile Google-Suche, erste 100 Treffer), und stehen mit Datum im Portal. Ein Tag ohne Messung bleibt als solcher erkennbar und wird nie als Wert gezeigt.
- Jeden Monat der Beleg: Der Auftragnehmer zeigt jeden Monat, welche Zielbegriffe besser, gleich oder schlechter stehen als im Vormonat und als bei Vertragsbeginn, mit Zahlen, und welche Änderungen dafür umgesetzt wurden.
- Wenn sich nichts bewegt: Verbessert sich über drei Monate kein Zielbegriff, der sein Ziel noch nicht erreicht hat, lädt der Auftragnehmer zu einem Gespräch ein und legt einen überarbeiteten Plan vor. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Minderung, Erstattung oder kostenfreie Leistung, entstehen daraus nicht. Monate ohne Messung (etwa bei einer Störung der Messung) zählen dabei nicht mit.
- Positionen, Klicks, Nennungen in KI-Antworten und Anfragen hängen von Google, KI-Anbietern, Wettbewerbern und dem Verhalten der Suchenden ab. Diese Faktoren liegen außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer sagt deshalb keine Platzierung, keine Besucherzahl und keine Anzahl an Anfragen zu. Zielplätze im Plan und Zielwerte in der Ist-Analyse („Wo wollen wir hin“) sind begründete Ziele, keine Zusage.
- Wirkung braucht in der Regel mehrere Monate.
8. Ende des Vertrags
- Umgesetzte Änderungen bleiben auf der Website. Das Plugin schreibt die Werte fest und trennt die Verbindung.
- Das Portal bleibt 30 Tage nur lesbar. Einen Export (PDF und JSON) bietet der Auftragnehmer vorher aktiv an.
- Danach werden die Daten nach dem AVV gelöscht.
- Der Auftraggeber entfernt die Freigabe-Adresse aus Search Console und Unternehmensprofil. Der Auftragnehmer erinnert ihn in Textform daran.
Anlage · Lieferstand zum Vertragsschluss
Wird vom CRM zum Angebot erzeugt und ist Vertragsbestandteil. Überschreitet ein Termin „folgt bis“ die Frist aus den Allgemeinen Bedingungen (Teil B § 3 Abs. 5), gilt die dortige Regel.
| Leistung | Paket | ab Tag 1 | folgt bis |
|---|---|---|---|
[[CRM: je Leistung]] | [[CRM]] | ja / nein | [[CRM: Datum]] |
